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Volltext-BGH: Bieten auf eigenes eBay-Angebot über zweites Mitgliedskonto unzulässig - diese Gebote sind unwirksam und fallen bei Bestimmung des Höchstegebots raus

BGH
Urteil vom 24. August 2016
VIII ZR 100/15
BGB §§ 145, 146, 156


Der Volltext dieser Entscheidung liegt nunmehr vor. Der BGH hat entschieden, dass das Bieten auf ein eigenes eBay-Angebot über ein zweites Mitgliedskonto unzulässig ist. Diese Gebote sind unwirksam und fallen bei Bestimmung des Höchstgebots raus. Insbesondere müssen diese vom tatsächlichen Höchstbietenden nicht überboten werden.

Wir hatten bereits in dem Beitrag BGH: Schadensersatz des Käufers wenn Verkäufer bei eBay den Auktionspreis manipuliert bzw manipulieren lässt - Shill Biddung über die Entscheidung berichtet.

Leitsätze des BGH:

a) Das auf der eBay-Internetplattform mit Eröffnung der Auktion erklärte Angebot eines Anbieters ist sowohl nach § 145 BGB als auch nach den zur Erläuterung des Vertragsschlussvorgangs aufgestellten eBay-Bedingungen darauf angelegt, "einem
anderen" als dem Anbieter die Schließung eines Vertrages anzutragen. Das Angebot kann deshalb nur durch einen vom Anbieter personenverschiedenen Bieter angenommen werden.

b) Das über ein zweites Mitgliedskonto unzulässig auf ein eigenes Angebot abgegebene Gebot eines Anbieters ist unwirksam und bleibt in der Reihe der abgegebenen Gebote unberücksichtigt. Ein regulärer Bieter muss es deshalb auch nicht
übertreffen, um Meistbietender zu werden oder zu bleiben.

c) § 156 BGB findet auf eBay-Auktionen keine Anwendung (Bestätigung der Senatsurteile vom 7. November 2001 - VIII ZR 13/01, BGHZ 149, 129, und vom 3. November 2004 - VIII ZR 375/03, WM 2004, 2457).

BGH, Urteil vom 24. August 2016 - VIII ZR 100/15 - OLG Stuttgart - LG Tübingen

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

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