Skip to content

BGH: Unterlassungsanspruch umfasst alle möglichen zumutbaren Handlungen zur Beseitigung des Störungszustands - Frage der Zumutbarkeit kann im Vollstreckungsverfahren geklärt werden

BGH
Beschluss vom 29.09.2016
I ZB 34/15
UWG § 8 Abs. 1 Satz 1


Der BGH hat entschieden, dass ein Unterlassungsanspruch alle möglichen zumutbaren Handlungen zur Beseitigung des Störungszustands umfasst. Die Frage der Zumutbarkeit kann - so der BGH - im Vollstreckungsverfahren geklärt werden. Wem der Vertrieb eines Produktes untersagt wurde, muss ggf. durch einen Produktrückruf dafür sorgen, dass das Produkt nicht weiter vertrieben wird.

Leitsätze des BGH:

a) Die Verpflichtung zur Unterlassung einer Handlung, durch die ein fortdauernder Störungszustand geschaffen wurde, ist mangels abweichender Anhaltspunkte regelmäßig dahin auszulegen, dass sie nicht nur die Unterlassung derartiger Handlungen, sondern auch die Vornahme möglicher und zumutbarer Handlungen zur Beseitigung des Störungszustands umfasst. Dies kann die Verpflichtung beinhalten, im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren auf Dritte einzuwirken, soweit dies zur Beseitigung des Störungszustands erforderlich ist. Danach muss ein Schuldner, dem der Vertrieb eines Produkts untersagt worden ist, grundsätzlich durch einen Rückruf des Produkts dafür sorgen, dass bereits ausgelieferte Produkte von seinen Abnehmern nicht weiter vertrieben werden.

b) Die Klärung der Frage, welche Maßnahmen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zur Beseitigung eines fortdauernden Störungszustands geboten sind, kann dem Vollstreckungsverfahren überlassen
bleiben, wenn der Schuldner nicht bereits im Erkenntnisverfahren geltend macht, dass ihm die zur Beseitigung des Störungszustands nach Lage der Dinge erforderlichen Handlungen unmöglich oder unzumutbar sind.

BGH, Beschluss vom 29. September 2016 - I ZB 34/15 - OLG München - LG München I

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:


Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Noch keine Kommentare

Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.

Kommentar schreiben

Umschließende Sterne heben ein Wort hervor (*wort*), per _wort_ kann ein Wort unterstrichen werden.
Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
Formular-Optionen