BGH: Längere Wortfolgen sind mangels Unterscheidungskraft regelmäßig nicht als Marke eintragbar
BGH
Beschluss vom 10.07.2010
I ZB 35/09
Die Vision
MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1
Vorliegend ging es um die Eintragung der Marke
"Die Vision: EINZIGARTIGES ENGAGEMENT IN TRÜFFELPRALINEN
Der Sinn: Jeder weiß WAS wann zu tun ist und was NICHT zu tun ist
Der Nutzen: Alle tun das RICHTIGE zur richtigen Zeit"
Leitsatz des BGH:
Längere Wortfolgen entbehren in der Regel jeglicher Unterscheidungskraft i.S.
von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG.
BGH, Beschluss vom 1. Juli 2010 - I ZB 35/09 - Bundespatentgericht
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Beschluss vom 10.07.2010
I ZB 35/09
Die Vision
MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1
Vorliegend ging es um die Eintragung der Marke
"Die Vision: EINZIGARTIGES ENGAGEMENT IN TRÜFFELPRALINEN
Der Sinn: Jeder weiß WAS wann zu tun ist und was NICHT zu tun ist
Der Nutzen: Alle tun das RICHTIGE zur richtigen Zeit"
Leitsatz des BGH:
Längere Wortfolgen entbehren in der Regel jeglicher Unterscheidungskraft i.S.
von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG.
BGH, Beschluss vom 1. Juli 2010 - I ZB 35/09 - Bundespatentgericht
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