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BGH: EuGH muss entscheiden ob YouTube-Kanal mit kurzen Werbevideos für Autos ein audiovisueller Mediendienst im Sinne der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste ist

BGH
Beschluss vom 12.01.2017
I ZR 117/15
YouTube-Werbekanal
Richtlinie 2010/13/EU Art. 1 Abs. 1 Buchst. a; Pkw-EnVKV § 5 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2


Der BGH hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob der Betreiber eines YouTube-Kanals mit kurzen Werbevideos für Autos einen audiovisuellen Mediendienst im Sinne der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste betreibt.

Aus den Entscheidungsgründen:

"Bei dem YouTube-Kanal der Beklagten und dem dort abrufbaren beanstandeten Video handelt es sich nach Auffassung des Senats zwar weder um Fernsehwerbung, Sponsoring, Teleshopping oder Produktplatzierung. Diese Formen der audiovisuellen kommerziellen Kommunikation sind nach dem Wortlaut von Art. 1 Abs. 1 Buchst. h der Richtlinie 2010/13/EU jedoch nur Beispiele für audiovisuelle kommerzielle Kommunikation. Es ist deshalb nicht ausgeschlossen, das in Rede stehende Werbevideo und einen YouTube-Kanal wie denjenigen der Beklagten, der ausschließlich der Absatzförderung von Produkten der Marke P. dient, als audiovisuelle kommerzielle Kommunikation im Sinne der Richtlinie 2010/13/EU anzusehen, wenn es sich dabei um der Fernsehwerbung, dem Sponsoring, dem Teleshopping oder der Produktplatzierung vergleichbare Werbung handelt (Holznagel in Hoeren/Sieber/Holznagel, Multimedia-Recht, 43. EL 2016, Teil 3, Rn. 38)."

Tenor der Entscheidung:

Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung des Art. 1 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2010/13/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2010 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (ABl. Nr. L 95 vom 15. April 2010) folgende Frage zur Vorabentscheidung
vorgelegt:

Betreibt derjenige, der bei dem Internetdienst YouTube einen Videokanal unterhält, von dem Internetnutzer kurze Werbevideos für Modelle neuer Personenkraftwagen abrufen können, einen audiovisuellen Mediendienst im Sinne von Art. 1 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2010/13/EU?

BGH, Beschluss vom 12. Januar 2017 - I ZR 117/15 - OLG Köln - LG Köln

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

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