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Neuer Beitrag in der Internet World Business von RA Marcus Beckmann - Cayla weiß zu viel - Vernetzte Puppe als unerlaubtes Spionagewerkzeug

In Ausgabe 5/17, S. 17 der Zeitschrift Internet World Business erschien ein Beitrag von Rechtsanwalt Marcus Beckmann mit dem Titel "Cayla weiß zu viel - Vernetzte Puppe als unerlaubtes Spionagewerkzeug".

Siehe auch zum Thema "Bundesnetzagentur: Sendefähige Kinderpuppe Cayla mit Mikrofon und Bluetooth ist eine nach § 90 TKG verbotene Spionageanlage