Volltext BGH zur Nichtigkeit des Vertrages bei nachträglicher Vereinbarung von Schwarzarbeit liegt vor
BGH
Urteil vom 16.03.2016
VII ZR 197/16
BGB §§ 134, 817 Satz 2 Halbsatz 1; SchwarzArbG § 1 Abs. 2 Nr. 2
Wir hatten bereits in dem Beitrag BGH: Auch bei nachträglicher Vereinbarung von Schwarzarbeit können keinerlei Ansprüche aus dem Werkvertrag abgeleitet werden über die Entscheidung berichtet.
Leitsatz des BGH:
Ein zunächst nicht gegen ein gesetzliches Verbot verstoßender Werkvertrag kann auch dann nach §1 Abs.2 Nr. 2 SchwarzArbG, § 134 BGB nichtig sein, wenn er nachträglich so abgeändert wird, dass er nunmehr von dem Verbot des § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG erfasst wird.
BGH, Urteil vom 16. März 2017 - VII ZR 197/16 - OLG Bamberg - LG Würzburg
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Urteil vom 16.03.2016
VII ZR 197/16
BGB §§ 134, 817 Satz 2 Halbsatz 1; SchwarzArbG § 1 Abs. 2 Nr. 2
Wir hatten bereits in dem Beitrag BGH: Auch bei nachträglicher Vereinbarung von Schwarzarbeit können keinerlei Ansprüche aus dem Werkvertrag abgeleitet werden über die Entscheidung berichtet.
Leitsatz des BGH:
Ein zunächst nicht gegen ein gesetzliches Verbot verstoßender Werkvertrag kann auch dann nach §1 Abs.2 Nr. 2 SchwarzArbG, § 134 BGB nichtig sein, wenn er nachträglich so abgeändert wird, dass er nunmehr von dem Verbot des § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG erfasst wird.
BGH, Urteil vom 16. März 2017 - VII ZR 197/16 - OLG Bamberg - LG Würzburg
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