OLG München: Online-Preisvergleich CHECK24 muss Nutzer gut sichtbar darauf hinweisen dass Portal als Online-Versicherungsmakler Provisionen kassiert
OLG München
Urteil vom 06.04.2017
29 U 3139/16
Das OLG München hat entschieden, dass der Online-Preisvergleich CHECK24 Nutzer gut sichtbar darauf hinweisen muss, dass das Portal als Online-Versicherungsmakler Provisionen kassiert.
Urteil vom 06.04.2017
29 U 3139/16
Das OLG München hat entschieden, dass der Online-Preisvergleich CHECK24 Nutzer gut sichtbar darauf hinweisen muss, dass das Portal als Online-Versicherungsmakler Provisionen kassiert.
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