LG Hamburg: Michael Schumacher erhält Geldentschädigung von 50.000 EURO für BUNTE-Schlagzeile "Michael Schumacher kann wieder gehen"
LG Hamburg
Urteil vom 05.05.2017
324 O 189/16
Das LG Hamburg hat Michael Schuhmacher eine Geldentschädigung vom 50.000 EURO für die BUNTE-Schlagzeile "Michael Schumacher kann wieder gehen" und die damit verbundene Berichterstattung zugesprochen. Das Gericht bejahte eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.
Urteil vom 05.05.2017
324 O 189/16
Das LG Hamburg hat Michael Schuhmacher eine Geldentschädigung vom 50.000 EURO für die BUNTE-Schlagzeile "Michael Schumacher kann wieder gehen" und die damit verbundene Berichterstattung zugesprochen. Das Gericht bejahte eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.
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