BGH: Werbung für Grabmale per Post zwei Wochen nach dem Todesfall ist keine unzulässige Belästigung der Hinterbliebenen
BGH
Urteil vom 22.04.2010
I ZR 29/09
Grabmalwerbung
UWG § 7 Abs. 1 Satz 1
Leitsatz des BGH:
Eine Werbung für Grabmale, die zwei Wochen nach dem Todesfall auf dem Postweg erfolgt, stellt keine unzulässige Belästigung der Hinterbliebenen dar.
BGH, Urteil vom 22. April 2010 - I ZR 29/09 - OLG Frankfurt am Main
LG Gießen
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Urteil vom 22.04.2010
I ZR 29/09
Grabmalwerbung
UWG § 7 Abs. 1 Satz 1
Leitsatz des BGH:
Eine Werbung für Grabmale, die zwei Wochen nach dem Todesfall auf dem Postweg erfolgt, stellt keine unzulässige Belästigung der Hinterbliebenen dar.
BGH, Urteil vom 22. April 2010 - I ZR 29/09 - OLG Frankfurt am Main
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