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BGH: Auf Einzelimportarzneimittel im Sinne von § 73 Abs. 3 AMG findet das Preisrecht der Arzneimittelpreisverordnung keine Anwendung

BGH
Urteil vom 09.05.2018
VIII ZR 135/17
GG Art. 80; AMG § 43, § 73, § 78; AMPreisV § 1; GVG § 132


Der BGH hat entschieden, dass auf Einzelimportarzneimittel im Sinne von § 73 Abs. 3 AMG das Preisrecht der Arzneimittelpreisverordnung keine Anwendung findet.

Leitsatz des BGH:

Auf Einzelimportarzneimittel im Sinne des § 73 Abs. 3 AMG findet das Preisrecht der Arzneimittelpreisverordnung keine Anwendung (Abgrenzung zu BGH, Beschluss vom 9. September 2010 - I ZR 72/08, NJW 2010, 3724 Rn. 12; Urteil vom 10. Dezember 2014 - 5 StR 405/13, NStZ 2015, 591 Rn. 26).

BGH, Urteil vom 9. Mai 2018 - VIII ZR 135/17 - OLG Dresden - LG Dresden

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

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