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BPatG: Keine Verwechslungsgefahr zwischen "KIKA" und "KIT KAT" für Schokolade bzw. Schokoladenwaffeln

BPatG
Beschluss vom 15.11.2010
26 W (pat) 140/09
KIKA
KIT KAT


Das BPatG hat im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens entschieden, dass zwischen der Wort-/Bildmarke des Fernsehsenders "KIKA" für "Schokolade und Schokoladenwaren" und der Wortmarke "KIT KAT" für "Mit Schokolade überzogene Waffel" keine Verwechslungsgefahr besteht.

In den Entscheidungsgründen heißt es:

"Die danach miteinander zu vergleichenden Bezeichnungen „KIKA“ und „KIT KAT“ weisen formal betrachtet zwar eine Übereinstimmung in vier von sechs Lauten auf und stimmen zudem in der Silbenzahl und der Vokalfolge überein. Dennoch unterscheiden sie sich in ihrem letztlich maßgeblichen Gesamtklangbild aufgrund des Fehlens der beiden Silbenendkonsonanten „T“ im Wortbestandteil der angegriffenen Marke deutlich voneinander, da das Vorhandensein bzw. das Fehlen dieser Konsonanten „T“ sich maßgeblich auch auf die Aussprache der vorangehenden Vokale „I“ bzw. „A“ auswirkt."

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

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