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LG Hamburg: Wettbewerbswidrige Irreführung durch Werbung mit "zu verwenden wie Creme Fraiche" für Mischprodukt aus Pflanzenfett und Milch

LG Hamburg
Urteil vom 06.07.2018
315 O 425/17


Das LG Hamburg hat entschieden, dass eine wettbewerbswidrige Irreführung vorliegt, wenn ein Mischprodukt aus Pflanzenfett und Milch mit dem Slogan "zu verwenden wie Creme Fraiche" beworben wird. Beim Verbraucher wird - so das Gericht - suggeriert, dass es sich um ein Milchprodukt mit reduziertem Fettgehalt nach Art von Creme Fraiche handelt.

Zudem verbietet Anhang VII Teil III der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse die Bezeichnung von Mischprodukten mit einer Produktbezeichnung, die für ein Milchprodukt vorgesehen ist.

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