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LG Düsseldorf: Verweigerung der Annahme unfrei zurückgesendeter Ware nach Ausübung des Widerrufsrechts und Hinweis "100% Originalware" wettbewerbswidrig

LG Düsseldorf
Urteil vom 23.07.2010
38 O 19/10


Das LG Düsseldorf hat in dieser Entscheidung nochmals bestätigt, dass eine Einschränkung des Widerrufsrechts durch Verwendung des Hinweises, dass die Annahme unfrei zurückgesendeter Ware verweigert wird, wettbewerbswidrig ist. Nach wie vor findet sich eine derartige Regelung in vielen Online-Shops.

Zudem führt das Gericht aus, dass eine wettbewerbswidrige Werbung mit Selbstverständlichkeiten gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 UWG vorliegt, wenn mit dem Hinweis "100% Originalware" geworben wird. Auch dies ist ei häufig anzutreffender Fehler.

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

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