LG Duisburg: Wettbewerbswidrige Irreführung durch Bewerbung von aufgetautem Fisch mit "Einfach mehr Frische"
LG Duisburg
Urteil vom 31.07.2018
22 O 4/18
Das LG Duisburg hat entschieden, dass eine wettbewerbswidrige Irreführung vorliegt, wenn aufgetauter Fisch mit dem Slogan "Einfach mehr Frische" beworben wird. Ware die tiefgekühlt war, darf nicht als "frisch" beworben werden. Die Verbraucherzentrale hatte Aldi Süd wegen entsprechender Werbung verklagt.
Urteil vom 31.07.2018
22 O 4/18
Das LG Duisburg hat entschieden, dass eine wettbewerbswidrige Irreführung vorliegt, wenn aufgetauter Fisch mit dem Slogan "Einfach mehr Frische" beworben wird. Ware die tiefgekühlt war, darf nicht als "frisch" beworben werden. Die Verbraucherzentrale hatte Aldi Süd wegen entsprechender Werbung verklagt.
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