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LG Bielefeld: Kalorienangabe auf Müsliverpackung darf sich nicht nur auf Mischportion aus Müsli und fettarmer Milch beziehen - Angabe von Brennwert pro 100g des Produkts

LG Bielefeld
Urteil vom 08.08.2018
3 O 80/18


Das LG Bielefeld hat entschieden, dass sich die Kalorienangabe auf einer Müsliverpackung nicht nur auf eine Mischportion aus Müsli und fettarmer Milch beziehen darf. Vielmehr ist die Angabe von Brennwert pro 100g des Produkts erforderlich. Das Gericht bejahte eine wettbewerbswidrigen Verstoß gegen die Vorgaben der LMIV.

Geklagt hatte die Verbraucherzentrale gegen Dr. Oetker wegen der Kalorienangabe auf Vitalis-Müsliverpackungen.

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

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