OLG Nürnberg: Wettbewerbswidrige Werbung durch Discounter Netto mit "Du willst günstigere Preise als bei Globus ?" wenn Mitbewerber nach Preissenkung günstigere Preise hat
OLG Nürnberg
Urteil vom 16.10.2018
3 U 761/18
Das OLG Nürnberg hat entschieden, dass eine wettbewerbswidrige Werbung durch den Discounter Netto mit "Du willst günstigere Preise als bei Globus ? Dann geh doch zu Netto" vorliegt, wenn im Angebotszeitraum der Mitbewerber Globus nach einer Preissenkung tatsächlich günstigere Preise hat.
Urteil vom 16.10.2018
3 U 761/18
Das OLG Nürnberg hat entschieden, dass eine wettbewerbswidrige Werbung durch den Discounter Netto mit "Du willst günstigere Preise als bei Globus ? Dann geh doch zu Netto" vorliegt, wenn im Angebotszeitraum der Mitbewerber Globus nach einer Preissenkung tatsächlich günstigere Preise hat.
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