LG Heilbronn: Pflanzenfett darf nicht mit Hinweis "Wie Butter zu verwenden" beworben werden - Begriff Butter darf nur für Milcherzeugnisse verwendet werden
LG Heilbronn
Urteil vom 13.11.2018
21 O 34/18 KfH
Das LG Heilbronn hat auf eine Klage der Wettbewerbszentrale hin entschieden, dass eim Pflanzenfett nicht mit dem Hinweis "Wie Butter zu verwenden" beworben werden darf. Insofern liegt ein wettbewerbswidriger Verstoß gegen Art. 78 der Gemeinsamen Marktorganisations-VO (1308/2013/EU) vor. Der Begriff "Butter" darf nur verwendet werden, wenn es sich bei dem Produkt um ein Milcherzeugnis handelt.
Urteil vom 13.11.2018
21 O 34/18 KfH
Das LG Heilbronn hat auf eine Klage der Wettbewerbszentrale hin entschieden, dass eim Pflanzenfett nicht mit dem Hinweis "Wie Butter zu verwenden" beworben werden darf. Insofern liegt ein wettbewerbswidriger Verstoß gegen Art. 78 der Gemeinsamen Marktorganisations-VO (1308/2013/EU) vor. Der Begriff "Butter" darf nur verwendet werden, wenn es sich bei dem Produkt um ein Milcherzeugnis handelt.
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