LG Essen: Anbringen einer Kameraattrappe in einem Mehrfamilienhaus ohne Zustimmung der Mitbewohner ist Persönlichkeitsrechtsverletzung
LG Essen
Urteil vom 30.01.2019
12 O 62/18
Das LG Essen hat entschieden, dass bereitsdas Anbringen einer Kameraattrappe in einem Mehrfamilienhaus ohne Zustimmung der Mitbewohner eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellt. Auch eine Attrappe erzeugt einen erheblichen Überwachungsdruck, da sich die Betroffenen einer ständigen Videoüberwachung ausgesetzt fühlen.
Urteil vom 30.01.2019
12 O 62/18
Das LG Essen hat entschieden, dass bereitsdas Anbringen einer Kameraattrappe in einem Mehrfamilienhaus ohne Zustimmung der Mitbewohner eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellt. Auch eine Attrappe erzeugt einen erheblichen Überwachungsdruck, da sich die Betroffenen einer ständigen Videoüberwachung ausgesetzt fühlen.
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