BGH: Unzulässige Berufung im Patentnichtigkeitsverfahren wenn unterlegener Patentinhaber nicht jede unabhängige selbständig tragende rechtliche Erwägung angreift
BGH
Urteil vom 18.12.2018
X ZR 37/17
Eierkarton
PatG § 112 Abs. 2 Nr. 3
Der BGH hat entschieden, dass die Berufung im Patentnichtigkeitsverfahren unzulässig ist, wenn der unterlegene Patentinhaber in der Berufungsbegründung nicht jede unabhängige selbständig tragende rechtliche Erwägung angreift.
Leitsatz des BGH:
Die Berufung ist unzulässig, wenn der im Patentnichtigkeitsverfahren vor dem Patentgericht unterlegene Patentinhaber mit der Berufungsbegründung nicht jede unabhängige, selbständig tragende rechtliche Erwägung angreift, mit der die vollständige oder teilweise Nichtigerklärung des Streitpatents in dem angefochtenen Urteil begründet ist.
BGH, Urteil vom 18. Dezember 2018 - X ZR 37/17 - Bundespatentgericht
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Urteil vom 18.12.2018
X ZR 37/17
Eierkarton
PatG § 112 Abs. 2 Nr. 3
Der BGH hat entschieden, dass die Berufung im Patentnichtigkeitsverfahren unzulässig ist, wenn der unterlegene Patentinhaber in der Berufungsbegründung nicht jede unabhängige selbständig tragende rechtliche Erwägung angreift.
Leitsatz des BGH:
Die Berufung ist unzulässig, wenn der im Patentnichtigkeitsverfahren vor dem Patentgericht unterlegene Patentinhaber mit der Berufungsbegründung nicht jede unabhängige, selbständig tragende rechtliche Erwägung angreift, mit der die vollständige oder teilweise Nichtigerklärung des Streitpatents in dem angefochtenen Urteil begründet ist.
BGH, Urteil vom 18. Dezember 2018 - X ZR 37/17 - Bundespatentgericht
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