LG Düsseldorf: Kunden von E-Plus Aldi Talk erhalten nach Vertragsende Restguthaben ohne Rücksendung der SIM-Karte
LG Düsseldorf
vom 8.05.2019
12 O 264/18
Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass Kunden von E-Plus Aldi Talk ihr Restguthaben nach Vertragsende ohne Rücksendung der SIM-Karte erhalten müssen. Eine Klausel in den AGB, welche die Auszahlung von der Rücksendung der SIM-Karte abhängig macht, stellt eine unangemessene Benachteiligung des Kunden dar und ist unwirksam.
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
vom 8.05.2019
12 O 264/18
Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass Kunden von E-Plus Aldi Talk ihr Restguthaben nach Vertragsende ohne Rücksendung der SIM-Karte erhalten müssen. Eine Klausel in den AGB, welche die Auszahlung von der Rücksendung der SIM-Karte abhängig macht, stellt eine unangemessene Benachteiligung des Kunden dar und ist unwirksam.
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