Internet World Business-Beitrag von Rechtsanwalt Marcus Beckmann - Kein Zwang zum Eintrag - Arzt kann von Jameda gemäß DSGVO Löschung seiner Daten von der Website verlangen
In Ausgabe 18/2019, S. 18 der Zeitschrift Internet World Business erschien ein Beitrag von Rechtsanwalt Marcus Beckmann mit dem Titel "Kein Zwang zum Eintrag - Arzt kann von Jameda gemäß DSGVO Löschung seiner Daten von der Website verlangen ".
Siehe auch zum Thema: LG Bonn: Jameda muss alle personenenbezogenen Daten eines Arztes auf Bewertungsportal nach Art. 17 DSGVO löschen - Kein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO
Siehe auch zum Thema: LG Bonn: Jameda muss alle personenenbezogenen Daten eines Arztes auf Bewertungsportal nach Art. 17 DSGVO löschen - Kein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO
Trackbacks
Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.
Kommentare
Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt