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LG Berlin: Online-Vermittlungsportal für Fahrschulen darf mangels Fahrschulerlaubnis nicht mit "Online Fahrschule" und nicht mit falschen Konditionen werben

LG Berlin
Urteil vom 26.09.2019
52 O 346/18


Das LG Berlin hat entschieden, dass ein Online-Vermittlungsportal für Fahrschulen mangels eigener Fahrschulerlaubnis nicht mit der Aussage "Online Fahrschule" werben darf. Zudem liegt eine Irreführung vor, wenn auf dem Online-Portal mit Konditionen und Preisen geworben wird, die von den gelisteten Fahrschulen nicht angeboten werden. Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale.


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