AGH Berlin: Rechtsanwälte haben keinen Anspruch auf beA mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung
AGH Berlin
Urteil vom 14.11.2019
AGH 6/18
Der Anwaltsgerichtshof Berlin hat entschieden, dass Rechtsanwälte keinen Anspruch darauf haben, dass das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) mit einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ausgestattet wird. Nach Ansicht des AGH Berlin ist die derzeitige Ausgestaltung des beA ausreichend sicher.
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Urteil vom 14.11.2019
AGH 6/18
Der Anwaltsgerichtshof Berlin hat entschieden, dass Rechtsanwälte keinen Anspruch darauf haben, dass das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) mit einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ausgestattet wird. Nach Ansicht des AGH Berlin ist die derzeitige Ausgestaltung des beA ausreichend sicher.
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