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LG Berlin: Schleichwerbung für Amazon-Produkte durch Nachrichtenportal BuzzFeed - Produktempfehlung und Verlinkung müssen ausreichend als Werbung gekennzeichnet werden

LG Berlin
Urteil vom 11.02.2020
52 O 194/18


Das LG Berlin hat dem Portal BuzzFeed, Schleichwerbung für Amazon-Produkte untersagt. Der Portalbetreiber hatte Produktempfehlungen und Verlinkung nicht ausreichend als Werbung gekennzeichnet.

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

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