VG Bremen: Anspruch aus Art. 16 DSGVO auf Berichtigung eines fehlerhaften Eintrags im Melderegister
VG Bremen
Beschluss vom 21.04.2020
2 V 164/20
Das VG Bremen hat entschieden, dass Anspruch aus Art. 16 DSGVO auf Berichtigung eines fehlerhaften Eintrags im Melderegister besteht.
Beschluss vom 21.04.2020
2 V 164/20
Das VG Bremen hat entschieden, dass Anspruch aus Art. 16 DSGVO auf Berichtigung eines fehlerhaften Eintrags im Melderegister besteht.
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