LG Darmstadt: Werbung mit "FCKW frei" für Klimageräte ist eine wettbewerbswidrige Werbung mit Selbstverständlichkeiten
LG Darmstadt
Beschluss vom 06.08.2010
15 O 188/010)
FCKW frei
Das LG Darmstadt hat entschieden, dass die Werbung mit dem Hinweis "FCKW frei" für Klimageräte eine unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten und damit wettbewerbswidrig ist. Klimageräte dürfen nur vertrieben werden, wenn Sie "FCKW frei" sind. Der werbende Hinweis suggeriert jedoch, dass es sich um eine besondere Eigenschaft des beworbenen Produkts handelt. Dies führt Verbraucher in die Irre.
Beschluss vom 06.08.2010
15 O 188/010)
FCKW frei
Das LG Darmstadt hat entschieden, dass die Werbung mit dem Hinweis "FCKW frei" für Klimageräte eine unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten und damit wettbewerbswidrig ist. Klimageräte dürfen nur vertrieben werden, wenn Sie "FCKW frei" sind. Der werbende Hinweis suggeriert jedoch, dass es sich um eine besondere Eigenschaft des beworbenen Produkts handelt. Dies führt Verbraucher in die Irre.
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