Skip to content

ArbG Dresden: 1.500 EURO Schadensersatz aus Art 82 Abs.1 DSGVO für unberechtigte Weitergabe von Gesundheitsdaten durch ehemaligen Arbeitgeber an Behörde

ArbG Dresden
Urteil vom 26.08.2020
13 Ca 1046/20


Das ArbG Dresden hat 1.500 EURO Schadensersatz aus Art 82 Abs.1 DSGVO für die unberechtigte Weitergabe von Gesundheitsdaten durch einen ehemaligen Arbeitgeber an eine Behörde zugesprochen.

Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Noch keine Kommentare

Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.

Kommentar schreiben

Umschließende Sterne heben ein Wort hervor (*wort*), per _wort_ kann ein Wort unterstrichen werden.
Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
Formular-Optionen