BGH: Anhörungsrüge gegen einen eine Anhörungsrüge als unzulässig verwerfenden Beschluss unzulässig
BGH
Beschluss vom 16.02.2021
VI ZR 354/19
ZPO § 321a
Der BGH hat entschieden, dass eine Anhörungsrüge gegen einen eine Anhörungsrüge als unzulässig verwerfenden Beschluss unzulässig ist.
Leitsatz des BGH:
Eine Anhörungsrüge gegen einen eine Anhörungsrüge als unzulässig verwerfenden Beschluss ist nicht zulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 2017 - IV ZR 391/16 Rn. 2, juris, mwN).
BGH, Beschluss vom 16. Februar 2021 - VI ZR 354/19 - OLG Braunschweig - LG Braunschweig
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Beschluss vom 16.02.2021
VI ZR 354/19
ZPO § 321a
Der BGH hat entschieden, dass eine Anhörungsrüge gegen einen eine Anhörungsrüge als unzulässig verwerfenden Beschluss unzulässig ist.
Leitsatz des BGH:
Eine Anhörungsrüge gegen einen eine Anhörungsrüge als unzulässig verwerfenden Beschluss ist nicht zulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 2017 - IV ZR 391/16 Rn. 2, juris, mwN).
BGH, Beschluss vom 16. Februar 2021 - VI ZR 354/19 - OLG Braunschweig - LG Braunschweig
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