Volltext OLG Dresden liegt vor: Mieter eines vom Corona-Lockdown betroffenen Ladenlokals muss nach § 313 Abs. 1 BGB nur angepasste Miete zahlen
OLG Dresden
Urteil vom 24.02.2021
5 U 1782/20
Wir hatten bereits in dem Beitrag "OLG Dresden: Mieter eines vom Corona-Lockdown betroffenen Ladenlokals muss wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage nach § 313 Abs. 1 BGB angepasste Miete zahlen" über die Entscheidung berichtet.
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Urteil vom 24.02.2021
5 U 1782/20
Wir hatten bereits in dem Beitrag "OLG Dresden: Mieter eines vom Corona-Lockdown betroffenen Ladenlokals muss wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage nach § 313 Abs. 1 BGB angepasste Miete zahlen" über die Entscheidung berichtet.
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Trackbacks
Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.
Kommentare
Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt