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Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge im BGBl veröffentlicht

Das "Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge" ist heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und tritt somit am 04.08.2011in Kraft. Dementsprechend gibt es auch eine neue Musterwiderrufsbelehrung. Die alte Musterwiderrufsbelehrung darf aufgrund einer Übergangsregelung noch 3 Monate genutzt werden. Auch die neuen Regelungen werden die Dauerbaustelle Widerrufsrecht nicht abschließend regeln. Die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie muss binnen 2 Jahren in deutsches Recht umgesetzt werden, was weitere Änderungen zur Folge haben wird.

Weitere Beiträge zum Thema:
Muster: Widerrufsbelehrung in der ab dem 04.08.2011 gültigen Fassung
Neue Regelung zum Wertersatz beim Widerruf von Fernabsatzgeschäften verabschiedet
Änderungen zum Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften vom Bundestag verabschiedet - bald neue Musterwiderrufsbelehrung

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