LG Berlin: Traubensaftmischung darf nicht als alkoholfreier Wein angeboten werden - Zera Chardonnay Alcohol Free
LG Berlin
Urteil vom 19.05.2022
52 O 273/21
Das LG Berlin hat entschieden, dass eine Traubensaftmischung nicht als alkoholfreier Wein angeboten werden darf ("Zera Chardonnay - Alcohol Free"). Es liegt ein wettbewerbswidriger Verstoß gegen Art. 7 LMIV vor. Ein klarstellender Hinweis auf der Rückseite der Flasche reicht nicht, um die Irreführung auszuräumen.
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Urteil vom 19.05.2022
52 O 273/21
Das LG Berlin hat entschieden, dass eine Traubensaftmischung nicht als alkoholfreier Wein angeboten werden darf ("Zera Chardonnay - Alcohol Free"). Es liegt ein wettbewerbswidriger Verstoß gegen Art. 7 LMIV vor. Ein klarstellender Hinweis auf der Rückseite der Flasche reicht nicht, um die Irreführung auszuräumen.
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