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BGH: Im elektronischen Handelsregister online einsehbare Eintragungen sind allgemeinkundige Tatsache im Sinne von § 727 Abs. 1 und 2 ZPO

BGH
Beschluss vom 24.05.2023
VII ZB 69/21
ZPO §§ 727, 291


Der BGH hat entschieden, dass im elektronischen Handelsregister online einsehbare Eintragungen allgemeinkundige Tatsache im Sinne von § 727 Abs. 1 und 2 ZPO sind.

Leitsatz des BGH:
Die im Internet über das Gemeinsame Registerportal der Länder (www.handelsregister.de) aus dem elektronisch geführten Handelsregister ersichtliche Eintragung der Verschmelzung zweier Rechtsträger ist eine allgemeinkundige Tatsache im Sinne von § 727 Abs. 1 und 2 ZPO.

BGH, Beschluss vom 24. Mai 2023 - VII ZB 69/21 - LG Kempten (Allgäu) - AG Kempten (Allgäu)

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

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