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EuGH: Entscheidung der EU-Kommission über Bußgeld in Höhe von 1,06 Mrd. Euro gegen Intel teilweise nichtig

EuGH
Urteil vom 24.10.2024
C-240/22 P
EU-Kommission / Intel Corporation

Der EuGH hat entschieden, dass die Entscheidung der EU-Kommission über ein Bußgeld in Höhe von 1,06 Mrd. Euro gegen Intel teilweise nichtig ist.

Die Pressemitteilung des EuGH:
Der Gerichtshof bestätigt die vom Gericht ausgesprochene Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission, mit der ein Missbrauch der beherrschenden Stellung durch Intel festgestellt und eine Geldbuße von 1,06 Mrd. Euro verhängt wurde

Im Mai 2009 verhängte die Kommission gegen den amerikanischen Mikroprozessorhersteller Intel eine Geldbuße in Höhe von 1,06 Mrd. Euro . Sie warf dem Unternehmen vor, seine beherrschende Stellung auf dem Markt für x86- Prozessoren u. a. dadurch missbraucht zu haben, dass es seinen Kunden und einem Computer-Einzelhändler Rabatte gewährte. 2014 wies das Gericht die Klage von Intel gegen die Entscheidung der Kommission insgesamt ab . Auf das von Intel eingelegte Rechtsmittel hob der Gerichtshof dieses Urteil auf und verwies die Sache an das Gericht zurück.

Das erneut befasste Gericht erklärte die Entscheidung der Kommission teilweise für nichtig und hob die Geldbuße von 1,06 Mrd. Euro in vollem Umfang auf. Gegen dieses Urteil4 legte die Kommission ein Rechtsmittel ein.

Der Gerichtshof weist das Rechtsmittel der Kommission zurück und bestätigt damit das Urteil des Gerichts.

Ihr Rechtsmittel hat die Kommission damit begründet, dass die Kontrolle, die das Gericht hinsichtlich der Feststellungen der Kommission zum As-Efficient-Competitor-Test (Kriterium des ebenso leistungsfähigen Wettbewerbers) vorgenommen habe, an Verfahrensfehlern, Rechtsfehlern und einer Verfälschung von Beweisen leide.

In seinem Urteil weist der Gerichtshof sämtliche Rechtsmittelgründe der Kommission zurück. In Bezug auf den AsEfficient-Competitor-Test bestätigt er, dass es dem Gericht obliegt, jedes Vorbringen zu prüfen, das die Beurteilungen der Kommission in Frage stellen soll und die Schlussfolgerungen, zu denen die Kommission bei ihrer Prüfung gelangt ist, entkräften kann. Dieses Vorbringen kann sich sowohl auf die Vereinbarkeit dieser Beurteilungen mit den dem As-Efficient-Competitor-Test zugrunde liegenden Grundsätzen beziehen als auch auf die Beweiskraft der Sachverhaltselemente, auf die sich die Kommission gestützt hat. Der Gerichtshof bestätigt außerdem, dass das Gericht nicht zu prüfen hat, ob sich der verfügende Teil der Entscheidung der Kommission mit Erwägungen, die frei von den von ihm festgestellten Fehlern sind, rechtfertigen lässt, wenn diese Erwägungen in der Entscheidung nicht kohärent formuliert sind.


Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

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