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Bundeskartellamt: Bußgeld von rund 24 Mio Euro wegen unzulässiger Preisabsprachen und wettbewerbsbeschränkendem Informationsaustausch bei "Calgonit" sowie "Somat"

Das Bundeskartellamt hat wegen unzulässiger Preisabsprachen und wettbewerbsbeschränkendem Informationsaustausch hinsichtlich der Geschirrspülmitteln "Calgonit" sowie "Somat" ein Bußgeld von rund 24 Mio Euro Verhängt.

Aus der Pressemitteilung des Bundeskartellamtes:

"Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts: „Reckitt Benckiser und Henkel haben in mehreren Fällen Preiserhöhungen für Maschinengeschirrspülmittel der Marken „Calgonit“ und „Somat“ abgesprochen. Die beiden Unternehmen haben Preiserhöhungen zwischen ihren Produkten über Jahre koordiniert. Die Zeche zahlte der Verbraucher.“

Die vollständige Pressemitteilung des Bundeskartellamtes finden Sie hier:


Pressemeldung des Bundeskartellamtes
Bußgelder in Höhe von rd. 24 Mio. EUR wegen Preisabsprachen bei „Calgonit“ und „Somat“ sowie wegen wettbewerbsbeschränkendem Informationsaustausch

Bonn, 23. November 2011: Das Bundeskartellamt hat gegen die Reckitt Benckiser Deutschland GmbH sowie gegen deren verantwortlichen Mitarbeiter in zwei Verfahren Bußgelder in Höhe von insgesamt rund € 24 Mio. verhängt. Dem Unternehmen wird vorgeworfen illegale Preisabsprachen über Maschinengeschirrspülmittel getroffen zu haben. Darüber hinaus hat Reckitt Benckiser sich, im Rahmen regelmäßig stattfindender Treffen von verschiedenen Markenartikelherstellern, in unzulässiger Weise über wettbewerbsrelevante Informationen ausgetauscht.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts: „Reckitt Benckiser und Henkel haben in mehreren Fällen Preiserhöhungen für Maschinengeschirrspülmittel der Marken „Calgonit“ und „Somat“ abgesprochen. Die beiden Unternehmen haben Preiserhöhungen zwischen ihren Produkten über Jahre koordiniert. Die Zeche zahlte der Verbraucher.“

Das Verfahren wegen verbotener Preisabsprachen wurde 2010 infolge eines Bonusantrages (Kronzeugenantrages) der Henkel Wasch- und Reinigungsmittel GmbH eingeleitet. Gegen Henkel wurde in Anwendung der Bonusregelung des Bundeskartellamtes keine Geldbuße verhängt.

Henkel und Reckitt Benckiser hatten zwischen Mitte 2005 und Mitte 2007 in vier Fällen die Höhe sowie den Zeitpunkt von folgenden Preiserhöhungen vereinbart:

• Erhöhung der Listenpreise zum 1. Dezember 2005 um 5-8% für
Maschinengeschirrspülmittel der Marken „Calgonit“ (Reckitt Benckiser)
und “Somat“ (Henkel), für Waschmittelzusätze der Marken
„Vanish Oxi Action“ (Reckitt Benckiser) und “Sil“ (Henkel) sowie
für hochpreisige Allzweckreiniger der Marken „Cilit Bang“
(Reckitt Benckiser) und “Bref“ (Henkel).
• Indirekte Preiserhöhung zum 1. Oktober 2006 um 13 % pro Einheit
durch Reduzierung der Packungsgrößen bei gleichbleibendem
Preis für einfache Maschinengeschirrspül-Tabs der Marken
„Calgonit“ und „Somat“
• Absprache zur Festlegung der Packungsgrößen bei der Neueinführung von
„Calgonit Alles in 1“/“Somat 7 in 1“ Mehrphasen-Tabs zum Jahresbeginn 2007
• Erhöhung der Listenpreise zum 1. Juni bzw. 1. Juli 2007 um 5-8 % für
Maschinengeschirrspülmittel („Calgonit“ und“Somat“) sowie
Waschmittelzusätze („Vanish Oxi Action“ und“Sil“)

Das zweite Verfahren betraf den unzulässigen Austausch von wettbewerbsrelevanter Information mit mehreren anderen Markenartikelherstellern. Dieses Verfahren wurde 2006 ausgelöst durch einen Bonusantrag der Colgate Palmolive GmbH. Das Bundeskartellamt hatte in der Folge bereits in den Jahren 2008/2009 gegen insgesamt acht Hersteller von Drogerieartikeln Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 20 € Mio. verhängt (PM des BKartA vom 20.02.2008).

Andreas Mundt: „Die Markenartikelhersteller hatten sich - gemeinsam mit anderen Unternehmen der Branche - seit Jahren über anstehende Preiserhöhungen, neue Rabattforderungen des Einzelhandels sowie über den Stand und Verlauf von Verhandlungen mit den Einzelhändlern ausgetauscht.“

Der Informationsaustausch fand im Rahmen des Arbeitskreises „Körperpflege, Wasch- und Reinigungsmittel“ (KWR) des Markenverbandes statt. In den noch anhängigen Verfahren gegen die übrigen Teilnehmer des Arbeitskreises hatten weitere Ermittlungen ergeben, dass der Austausch auch Informationen über beabsichtigte Preiserhöhungen einschloss, so dass Mitte 2010 gegen die noch verbliebenen Teilnehmer der Tatvorwurf erweitert wurde. Zudem ist vor dem Hintergrund des nun wesentlich schwereren Vorwurfs auch ein Verfahren gegen den Markenverband wegen Unterstützung dieses wettbewerbswidrigen Informationsaustausches eröffnet worden.

In beiden Verfahren konnte Reckitt Benckiser aufgrund ihrer Kooperation bei der Aufklärung der Vorwürfe gemäß der Bonusregelung eine Reduktion der Geldbuße gewährt werden. Auch konnten einvernehmliche Verfahrensbeendigungen (sog. Settlement) erzielt werden, welche ebenfalls zu einer Absenkung der Geldbußen führten.

Die Bußgeldbescheide gegen Reckitt Benckiser sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidungen des Bundeskartellamtes kann Einspruch eingelegt werden, über den das OLG Düsseldorf entscheidet.

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