OLG Düsseldorf: Google haftet nach Art. 6 Digital Services Act als Störer für rechtswidrige Google Ads ab Kenntnis von der Rechtsverletzung
OLG Düsseldorf
Entscheidung vom 02.09.2025
I-20 U 16/25
Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass Google nach Art. 6 Digital Services Act als Störer für rechtswidrige Google Ads ab Kenntnis von der Rechtsverletzung haftet und damit die Entscheidung der Vorinstanz bestätigt (siehe dazu LG Düsseldorf - Urteil vom 04.12.2024 - 2a O 112/23).
Entscheidung vom 02.09.2025
I-20 U 16/25
Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass Google nach Art. 6 Digital Services Act als Störer für rechtswidrige Google Ads ab Kenntnis von der Rechtsverletzung haftet und damit die Entscheidung der Vorinstanz bestätigt (siehe dazu LG Düsseldorf - Urteil vom 04.12.2024 - 2a O 112/23).
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