Staatsanwaltschaft Darmstadt hat Anklage gegen Betreiber der Abofallen opendownload.de und softwaresammler.de erhoben
Staatsanwaltschaft Darmstadt hat Anklage gegen Betreiber der Abofallen opendownload.de und softwaresammler.de wegen gewerbsmäßigen Betruges erhoben.
Die vollständige Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Darmstadt finden Sie hier:
Die vollständige Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Darmstadt finden Sie hier:
Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Darmstadt
Informationen zur Anklageerhebung im Ermittlungsverfahren 720 Js 31889/09 gegen Olaf Tank, Andreas Walter Schmidtlein, Alexander Varin und Jan Manuel Schmidtlein
Im Verfahren 720 Js 31889/09 gegen
Olaf Tank
Andreas Walter Schmidtlein
Alexander Varin
Jan Manuel Schmidtlein
wegen gewerbsmäßigen Betruges (sog. Abofallen) hat die Staatsanwaltschaft Darmstadt am 7.6.2011 Anklage zum Landgericht Darmstadt erhoben. Die Anklage betrifft die Internetseiten opendownload.de und softwaresammler.de für den Tatzeitraum 02.09.2008 – 28.02.2010.
Alle Ermittlungsverfahren, die diesen Tatzeitraum und die vorgenannten Internetseiten betreffen, sind Gegenstand des obigen Verfahrens.
Alle anderen Verfahren – auch die weitere Internetseite top-of-software.de betreffend - wurden vorläufig im Hinblick auf die o. g. Anklage eingestellt, da dem Strafverfolgungsinteresse durch die Anklage auch insoweit Rechnung getragen wird.
Informationen zur Anklageerhebung im Ermittlungsverfahren 720 Js 31889/09 gegen Olaf Tank, Andreas Walter Schmidtlein, Alexander Varin und Jan Manuel Schmidtlein
Im Verfahren 720 Js 31889/09 gegen
Olaf Tank
Andreas Walter Schmidtlein
Alexander Varin
Jan Manuel Schmidtlein
wegen gewerbsmäßigen Betruges (sog. Abofallen) hat die Staatsanwaltschaft Darmstadt am 7.6.2011 Anklage zum Landgericht Darmstadt erhoben. Die Anklage betrifft die Internetseiten opendownload.de und softwaresammler.de für den Tatzeitraum 02.09.2008 – 28.02.2010.
Alle Ermittlungsverfahren, die diesen Tatzeitraum und die vorgenannten Internetseiten betreffen, sind Gegenstand des obigen Verfahrens.
Alle anderen Verfahren – auch die weitere Internetseite top-of-software.de betreffend - wurden vorläufig im Hinblick auf die o. g. Anklage eingestellt, da dem Strafverfolgungsinteresse durch die Anklage auch insoweit Rechnung getragen wird.
Trackbacks
Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.
Kommentare
Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt