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OLG Frankfurt: Wettbewerbsverstoß durch unrichtige Wiedergabe höchstrichterlicher Rechtsprechung zur Abwehr von Ansprüchen gegenüber Verbrauchern

OLG Frankfurt
Urteil vom 17.11.2011
6 U 126/11


Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass eine wettbewerbswidrige Irreführung vorliegen kann, wenn ein Unternehmen gegenüber einem Verbraucher höchstricherliche Rechtsprechung in Erwiderungsschreiben unrichtig wiedergibt, um so berechtigte Ansprüche von Verbrauchern abzuwehren. Eine durchaus nicht unproblematische Entscheidung, ist doch die selektive oder unrichtige Wiedergabe von Rechtsprechung juristisches Tagesgeschäft.

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

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