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LG Berlin: Amazon Cyber Monday Schnäppchen - wettbewerbswidrige Lockangebote, da nach wenigen Sekunden ausverkauft

LG Berlin
Urteil vom 01.03.2012
91 O 27/11,
Amazon Cyber Monday
nicht rechtskräftig


Das LG Berlin hat in einem vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) angestrengten Verfahren entschieden, dass die von Amazon im Rahmen der Cyber Monday angebotenen Schnäppchen unzulässige Lockangebote waren, da diese im Regelfall wenige Sekunde nach Freischaltung ausverkauft waren. Danach waren die jeweiligen Produkte wieder nur zum normalen Preis bestellbar. Die jeweiligen Angebote sollten - so jedenfalls Amazon in seiner Vorankündigung - zwei Stunden bestellbar sein. Das LG Berlin führt aus, dass die Produkte bei einer zweistündigen Sonderangebotsaktion mindestens eine halbe Stunde bestellbar sein müssen.

Die Pressemitteilung des vzbv finden Sie hier:

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