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BGH: Zur Namensrechtsverletzung und Unterscheidungskraft von Bezeichnungen politischer Parteien und Wählervereinigungen - Freie Wähler

BGH
Urteil vom 28.09.2011
I ZR 191/10
Freie Wähler
BGB § 12; PartG § 4 Abs. 1 und 2

Leitsätze des BGH:

a) Für die Namen von Wählervereinigungen gilt das strenge Prioritätsprinzip gemäß § 4 Abs. 1 PartG nicht. Für ihre originäre Unterscheidungskraft ist es daher erforderlich, aber auch ausreichend, dass eine bestimmte beschreibende Verwendung nicht festzustellen ist.

b) Der Verkehr geht davon aus, dass bei Wählervereinigungen nachgestellte geographische Angaben bei im Übrigen gleicher Bezeichnung ebenso wie bei Parteien auf bestehende organisatorische Verbindungen hinweisen.

BGH, Urteil vom 28. September 2011 - I ZR 191/10 - OLG Schleswig - LG Kiel

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

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