LG Hamburg: Geschäftsmäßiger Weiterverkauf personalisierter Konzertkarten wettbewerbswidrig, sofern diese nicht übertragbar sind
LG Hamburg
Urteil vom 09.03.2011
315 O 489/10
Das LG Hamburg hat entschieden, dass der geschäftsmäßige Weiterverkauf personalisierter Konzertkarten wettbewerbswidrig ist, sofern diese nicht übertragbar sind.
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Urteil vom 09.03.2011
315 O 489/10
Das LG Hamburg hat entschieden, dass der geschäftsmäßige Weiterverkauf personalisierter Konzertkarten wettbewerbswidrig ist, sofern diese nicht übertragbar sind.
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