Skip to content

OLG Stuttgart bestätigt Sedo-Entscheidung der Vorinstanz - Domainhandelsplattform haftet ab Kenntnis für Markenrechtsverletzung durch geparkte Domains

OLG Stuttgart
Urteil vom 19.04.2012
2 91/11
Sedo


Das OLG Stuttgart hat zutreffend entschieden, dass die Domainhandelsplattform Sedo für Markenrechtsverletzungen durch von Kunden geparkte Domains haftet, wenn sie über die Rechtsverletzung in Kenntnis gesetzt wird und diese nicht innerhalb einer angemessenen Frist abgestellt. Damit hat das OLG Stuttgart die Vorinstanz bestätigt (siehe dazu unsere Meldung zur Entscheidung der Vorinstanz und Kommunikation & Recht - Heft 9/11: Kommentar von Rechtsanwalt Marcus Beckmann zur Sedo-Entscheidung des LG Stuttgart).


Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Noch keine Kommentare

Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.

Kommentar schreiben

Umschließende Sterne heben ein Wort hervor (*wort*), per _wort_ kann ein Wort unterstrichen werden.
Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
Formular-Optionen