OLG Stuttgart: Kein markenrechtlicher Auskunftsanspruch gegenüber Bank einer Briefkastenfirma, um den tatsächlichen Verursacher einer Markenrechtsverletzung zu ermitteln
OLG Stuttgart
Beschluss vom 23.11.2011
2 W 56/11
Das OLG Stuttgart hat entschieden, dass kein markenrechtlicher Auskunftsanspruch gegenüber der Bank einer Briefkastenfirma besteht, um den tatsächlichen Verursacher einer Markenrechtsverletzung zu ermitteln. Das Bankgeheimnis geht insoweit vor.
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Beschluss vom 23.11.2011
2 W 56/11
Das OLG Stuttgart hat entschieden, dass kein markenrechtlicher Auskunftsanspruch gegenüber der Bank einer Briefkastenfirma besteht, um den tatsächlichen Verursacher einer Markenrechtsverletzung zu ermitteln. Das Bankgeheimnis geht insoweit vor.
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