Datenschutz adé - Gesetzgeber erlaubt und fördert (verfassungswidrig) Adresshandel der Meldeämter
Der Gesetzgeber hat das "Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens (MeldFortG)" verabschiedet und den Meldeämtern die Weitergabe von Daten an Adresshändler und Werbetreibende erheblich erleichtert. So muss der Bürger per Opt-Out bestimmen, dass seine Daten nicht für derartige Zwecke weitergegeben werden. Zudem ist das Opt-Out nach den neuen Regelungen wirkungslos, wenn die Daten ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden sollen.
Ein derartiger Eingriff in das (Grund-)Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist verfassungswidrig. Letztlich gibt es keinen sachlichen Grund, der einen derartigen Grundrechtseingriff rechtfertigt würde.
Das eigentliche Ziel des Gesetzes, den Datenschutz zu verbessern wurde ins Gegenteil verkehrt. Es bleibt zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht dieses bereits offensichtlich verfassungswidrige Gesetz stoppt.
Ein derartiger Eingriff in das (Grund-)Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist verfassungswidrig. Letztlich gibt es keinen sachlichen Grund, der einen derartigen Grundrechtseingriff rechtfertigt würde.
Das eigentliche Ziel des Gesetzes, den Datenschutz zu verbessern wurde ins Gegenteil verkehrt. Es bleibt zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht dieses bereits offensichtlich verfassungswidrige Gesetz stoppt.
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