OLG Celle: Wird die Geschäftstätigkeit einer erloschenen Limited in Deutschland fortgesetzt, so haften die Gesellschafter persönlich
OLG Celle
Beschluss vom 29.05.2012
6 U 15/12
Das OLG Celle hat entschieden, dass wenn die Geschäftstätigkeit einer erloschen Limited in Deutschland fortgesetzt wird, die Gesellschafter automatisch persönlich haften.
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Beschluss vom 29.05.2012
6 U 15/12
Das OLG Celle hat entschieden, dass wenn die Geschäftstätigkeit einer erloschen Limited in Deutschland fortgesetzt wird, die Gesellschafter automatisch persönlich haften.
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