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BPatG: "Fucking Hell" nicht als Marke eintragbar - Verstoß gegen die guten Sitten

BPatG
Beschluss vom 17.12.2013
27 W (pat) 507/13
Fucking hell


Das BPatG hat entschieden, dass die Wortfolge "Fucking Hell" wegen des Verstoßes gegen die guten Sitten nicht als Marke eintragbar ist.

Aus den Entscheidungsgründen:

"Einer Registrierung der angemeldeten Marke steht entgegen, dass die Wortfolge „Fucking hell“ gegen die guten Sitten verstößt.
[...]
Von einem Verstoß gegen die guten Sitten im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG ist auszugehen, wenn das angemeldete Zeichen geeignet ist, das Empfinden der angesprochenen Verkehrskreise erheblich zu verletzen, indem es etwa in sittli-cher, gesellschaftlicher oder religiöser Hinsicht anstößig oder herabwürdigend wirkt oder eine grobe Geschmacksverletzung darstellt.
[...]
Ausgehend von diesen Grundsätzen ist der angemeldeten Marke die Eintra-gung zu versagen, da sie gegen die guten Sitten verstößt. Ein Verstoß gegen die guten Sitten liegt bei Begriffen vor, die einen derben Fluch ausdrücken."


Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:


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