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OLG Frankfurt: Wirksame Vollziehung einer einstweiligen Verfügung mit farbiger Urschrift wenn nur schwarz-weiß Kopie zugestellt wird, soferm Unterlassungsverpflichtung unmissverständlich erkennbar

OLG Frankfurt
Urteil vom 17.02.2015
11 U 56/14


Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass eine einstweiligen Verfügung auch dann wirksam vollzogen wurde, wenn bei farbiger Urschrift lediglich eine schwarz-weiß Kopie zugestellt wurde, sofern der Inhalt und Umfang der Unterlassungsverpflichtung unmissverständlich erkennbar ist.

Tipp:
Um rechtliche Risiken zu vermeiden, sollte dennoch stets die Zustellung der einstweiligen Verfügung in farbiger Ausfertigung erfolgen.

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

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