OLG Celle: Arzt muss wettbewerbswidrige Werbung mit seinem Bild und Namen für Diätprodukte verhindern - sonst handelt er selbst wettbewerbswidrig
OLG Celle
Beschluss vom 02.05.2016
13 U 155/16
Das OLG Celle hat entschieden, dass ein Arzt, mit dessen Namen und Foto wettbewerbswidrig für Diätprodukte geworben wird, selbst gegen die Werbung vorgehen und diese verhindern muss. Tut er dies nicht, so haftet der Arzt auch persönlich für die Wettbewerbsverstöße des Anbieters der Produkte bzw. den Werbenden.
Beschluss vom 02.05.2016
13 U 155/16
Das OLG Celle hat entschieden, dass ein Arzt, mit dessen Namen und Foto wettbewerbswidrig für Diätprodukte geworben wird, selbst gegen die Werbung vorgehen und diese verhindern muss. Tut er dies nicht, so haftet der Arzt auch persönlich für die Wettbewerbsverstöße des Anbieters der Produkte bzw. den Werbenden.
Trackbacks
Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.
Kommentare
Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt