BPatG: Zeichenfolge "astat" als Marke für Imprägniermittel eintragbar
BPatG
Beschluss vom 02.11.2010
33 W (pat) 121/09
astat
Das BPatG hat entschieden, dass die Zeichenfolge "astat" als Marke für Imprägniermittell eingetragen werden kann, obwohl der Begriff in der Chemie als Bezeichnung für ein seltenes radioaktives Halogen verwendet wird.
In den Entscheidungsgründen heißt es:
"Im Hinblick auf die Eigenschaften von Astat erscheint (auch in absehbarer Zukunft) eine gewerbliche Verwendung dieses Stoffes oder einer seiner Verbindungen im Bereich der Imprägniermittel und chemischen Erzeugnisse für den Fahrzeugbereich ausgeschlossen. Dabei ist es schon zweifelhaft, ob Astat oder eine Verbindung mit Astat überhaupt eine Eigenschaft entfalten kann, die für Imprägniermittel oder den Fahrzeugbereich eine irgendwie nützliche Funktion erfüllen
könnte."
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Beschluss vom 02.11.2010
33 W (pat) 121/09
astat
Das BPatG hat entschieden, dass die Zeichenfolge "astat" als Marke für Imprägniermittell eingetragen werden kann, obwohl der Begriff in der Chemie als Bezeichnung für ein seltenes radioaktives Halogen verwendet wird.
In den Entscheidungsgründen heißt es:
"Im Hinblick auf die Eigenschaften von Astat erscheint (auch in absehbarer Zukunft) eine gewerbliche Verwendung dieses Stoffes oder einer seiner Verbindungen im Bereich der Imprägniermittel und chemischen Erzeugnisse für den Fahrzeugbereich ausgeschlossen. Dabei ist es schon zweifelhaft, ob Astat oder eine Verbindung mit Astat überhaupt eine Eigenschaft entfalten kann, die für Imprägniermittel oder den Fahrzeugbereich eine irgendwie nützliche Funktion erfüllen
könnte."
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Trackbacks
Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.
Kommentare
Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt