Skip to content

OLG Hamburg: Werbung mit "Extra-Heft" für Rezeptsammlung in Heftmitte einer Zeitschrift keine Irreführung

OLG Hamburg
Urteil vom 29.03.2018
3 U 268/16


Das OLG Hamburg hat entschieden, dass die Werbung mit der Bezeichnung "Extra-Heft" für eine Rezeptsammlung in der Heftmitte einer Zeitschrift keine Irreführung darstellt.

Aus den Entscheidungsgründen:

Das Verbot zu 1. (ursprünglicher Klageantrag zu 1. b)) ist weder gemäß §§ 3, 8 Abs.1, 5 UWG (2008) noch gemäß §§ 3, 8 Abs. 1, 5 UWG (2015) begründet.

[...]

Entgegen der Ansicht der Klägerin kann zudem nicht festgestellt werden, dass der angesprochene Verkehr – aufgrund der Bezeichnung der achtseitigen Rezeptsammlung in der Heftmitte der Zeitschrift "FREIZEIT TOTAL" als "Extra-Heft" – davon ausgeht, dass es sich um ein zweites eigenständiges Heft handelt, dass er mithin eine weitere eigenständige Zeitschrift zusätzlich erhält.

Dem steht schon entgegen, dass auf dem überstehenden Seitenrand ausdrücklich angegeben ist, was das "Extra-Heft" enthält, nämlich "Lieblings-Rezepte für den Grill-Spaß!" (vgl. Anlage C). Das weist unmissverständlich und zutreffend darauf hin, dass das "Extra-Heft" gerade diese Grillrezepte enthält. Einen Hinweis darauf, dass es sich bei dem "Extra-Heft" um eine eigenständige Zeitschrift – einschließlich eigener redaktioneller Inhalte, einer eigenständigen Paginierung und eines eigenen Impressums – handelt, die ansonsten gesondert verkauft wird, ergibt sich daraus jedoch nicht. Dies gilt auch bei Berücksichtigung des Umstandes, dass unmittelbar unter der Angabe "Extra-Heft" die weitere Angabe "Gratis" verwendet wird, denn auch daraus ergibt sich nicht, dass der angesprochene Verkehr über Art, Inhalt und Umfang der als "Extra-Heft" bezeichneten Rezeptbeilage im Unklaren gelassen oder irregeführt wird.

Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Noch keine Kommentare

Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.

Kommentar schreiben

Umschließende Sterne heben ein Wort hervor (*wort*), per _wort_ kann ein Wort unterstrichen werden.
Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
Formular-Optionen