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OLG München: Unzulässige Spitzenstellungswerbung von Paarship mit "Deutschlands größte Partnervermittlung" wenn dies nur hinsichtlich Premiumkunden gilt

OLG München
Urteil vom 08.11.2018
6 U 454/18


Das OLG München hat entschieden, dass eine unzulässige Spitzenstellungswerbung des Online-Dating-Portals Paarship durch Werbung mit dem Slogan "Deutschlands größte Partnervermittlung" vorliegt, wenn dies tatsächlich nur hinsichtlich der Premiumkunden zutreffend ist. Der klagende Mitbewerber betreibt das Portal LoveScout24 und verfügt über vergleichbare Mitgliederzahlen.

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